Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien
Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten
einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das jetzt
verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich
den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor.
Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil
Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent
steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto
niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden
Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für
Hausbesitzer: "Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes
einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler
Energieträger" erläutert dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare
Energien in ihre Energieversorgung integrieren möchten, können auf ausgereifte
Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten wählen:
Thermische Solaranlagen Eine Solaranlage liefert in den warmen Monaten genug
Energie, um den Trinkwarmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen
können auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Allerdings benötigen
Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gut geeignet sind dazu
beispielsweise Holzheizungen oder Wärmepumpen. Solaranlagen müssen mindestens
15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine
Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend: Das wäre bei einem
typischen 150 m²-Neubau eine Solaranlage mit 6 m² Kollektoren. Vorteil der
Solaranlagen: Die Sonne stellt keine Rechnung.
Holzheizung Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine
Renaissance als moderner Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes
Restholz und werden zur Beheizung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern eingesetzt.
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO2-neutral verbrennt. Wer sich
für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme
durch die Holzheizung decken. Moderne Holzpelletheizungen funktionieren genauso
komfortabel und verlässlich wie konventionelle Heizsysteme. Neben Holzheizungen
kann das Gesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.
Wärmepumpe Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus dem
Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss
durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen werden mit Strom angetrieben.
Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen benötigte
Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Erdwärmepumpen in sehr
gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders effizient. Eine hohe
Energieeffizienz ist sinnvoll, weil sich auch für den benötigten
Wärmepumpenstrom die Energiepreise am Markt entwickeln werden. Das gleiche gilt
natürlich auch für Holz als Energieträger.
Alternativen Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen
können oder wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen
Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise kann der
Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er um 15 Prozent unter
den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der Bauherr seine Wärme aus einem
Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die
Anforderungen des Gesetzes erfüllt.
Energieberatung "Die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz
Erneuerbarer Energien sind vielfältig. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen
Energieberater hinzuzieht. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude
maßgeschneiderte Lösung," rät Stephan Kohler. Und nicht nur bei Neubauten
ist der Einsatz Erneuerbarer Energien sinnvoll, gerade im Gebäudebestand
schlummern große Einsparpotenziale. Der Bund fördert dazu den Einsatz
Erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm mit attraktiven Zuschüssen.